Dazu können wir Ihnen keine verbindliche Auskunft geben. Generell ist aber mit langen, bis sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Eine neue Bankverbindung muss immer durch das SEPA-Lastschrift-Mandat eingereicht werden. Ihre neue postalische Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer teilen Sie uns bitte immer schriftlich mit. Bei Namensänderungen durch Heirat o. ä. benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr, nach Netto-Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus. Nutzen Sie bitte dafür unser Kontaktformular.
Dazu kann keine allgemein gültige Antwort gegeben werden, da dies immer vom Einzelfall abhängt.
Das Halten von Hunden und Katzen wird von der Genossenschaft aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestattet.
Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zu allererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. In besonderen Fällen (z. B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch die Polizei um Hilfe gebeten werden. Die festgelegten Ruhezeiten sind in der Hausordnung (die Sie mit dem Mietvertrag erhalten haben) verankert.
Grundsätzlich ja.
Unsere Wohnungen verfügen in einigen Fällen im Keller über einen Waschraum, in dem die eigenen Waschmaschinen der Mieter untergebracht sind. Ist dies der Fall, sollte das Waschen in den Wohnungen unterlassen werden.
Zum Trocknen der Wäsche stehen in sehr vielen unserer Wohnhäuser Trockenräume bzw. Trockenspeicher und im Sommer Wäschespinnen in den Grünanlagen zur Verfügung. Sie können Ihre Wäsche auch auf einem Wäscheständer auf dem Balkon (falls die Wohnung über einen Balkon verfügt) trocknen. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt. Das Spannen einer Wäscheleine in Sichthöhe ist nicht erlaubt. Das Trocknen der Wäsche direkt in der Wohnung ist zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden nicht erlaubt.
Bei längerer geplanter oder vorhersehbarer Abwesenheit (z. B. durch Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc.) empfehlen wir, Nachbarn sowie die Verwaltung zu informieren. So können Missverständnisse vermieden bzw. bei eventuellen Notfällen gezielt reagiert werden.
Leider können wir derzeit nicht für alle Mieter ausreichend Stellplätze anbieten, so dass es auch hier zu Wartezeiten kommt. Nutzen Sie für Ihren Antrag unser Kontaktformular.
Grundsätzlich ja. Dies ist aber in der Geschäftsstelle entsprechend anzuzeigen.
Dies ist individuell von den Regelungen in Ihrem Mietvertrag abhängig.
In der Regel erstellen wir die Abrechnungen der Betriebs-und Heizkosten für das abgelaufene Kalenderjahr bis Anfang Mai des neuen Jahres.
Die ist zwingend immer vorher mit der Verwaltung abzustimmen!
Ja, auch hier gilt der Grundsatz: “Verlassen Sie stets alles so, wie Sie es selbst gerne wieder vorfinden möchten”! Unser Reinigungsunternehmen und auch unser Hausmeister sind Ihnen dafür ebenfalls dankbar!
Für dringende Fälle (und nur für diese) haben wir Ihnen auf unserer Notfallseite alle nötigen Rufnummern hinterlegt. Ein tropfender Wasserhahn, defekte Spülkästen, verstopfte Waschbecken, defekte Lichtschalter, Ausfall des TV Programmes etc. sind keine Notfälle! Gerne kümmern wir uns am nächsten Arbeitstag darum.
Laut des ersten Paragrafen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist eine Genossenschaft eine Gesellschaft, die durch den Zusammenschluss mehrerer, aber mindestens drei Personen, Unternehmen oder Gesellschaften entstanden ist. Durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb sollen alle Mitglieder wirtschaftlich von dem Zusammenschluss profitieren. Eine Genossenschaft stellt also eine Sonderform des wirtschaftlichen Vereins dar. Sie gilt erst dann als eingetragene Genossenschaft, wenn sie in das entsprechende Register eingetragen wurden. Von diesem Moment an ist sie rechtsfähig. Die Mitglieder können den Inhalt der Satzung ihrer Gesellschaft bis auf einige festgelegte Punkte (§§ 6 ff. GenG) frei bestimmen.
Ihr Vorteil ist, dass Sie bei uns gut und sicher wohnen und das zu einem günstigen Preis.
Ja, eine Vermietung an Nichtmitglieder ist nicht möglich.
Der Wert eines Geschäftsanteiles beträgt 160,00 EUR. Die Zahl der benötigten Anteile ist abhängig von der Größe der angemieteten Wohnung. Siehe hierzu auch unser “Merkblatt Mitgliedschaft”.
Die Anzahl der Pflichtanteile ist abhängig von der Größe der angemieteten Wohnung. Die Anzahl der Pflichtanteile beträgt maximal 10. Eine Beteilung darüber hinaus mit weiteren Anteilen ist satzungsgemäß nicht möglich. Siehe hierzu auch unser Merkblatt Mitgliedschaft.
Nein, die Mitgliedschaft ist auf Grund der abweichenden Kündigungsfristen immer separat zu kündigen.
Ihr Geschäftsguthaben wird verantwortungsvoll und satzungsgemäß zur Stärkung des Eigenkapitals der Genossenschaft eingesetzt.
Das Geschäftsguthaben wird satzungsgemäß nach der Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung, für das Geschäftsjahr zu dessen Jahresende die Kündigung erfolgt ist, ausgezahlt. Siehe hierzu auch Satzung § 12.
Eine Kündigung muss unabhängig von der Kündigung Ihrer Wohnung ebenfalls immer schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular “Kündigung Mitgliedschaft“
Ja, eine Übertragung (auch teilweise) ist ggf. in Abhängigkeit Ihres Mietvertrages, möglich. Hierzu müssen beide beteiligten Mitglieder entsprechend unterzeichnen.